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29.09.2014 Kategorie: Pressemitteilungen Ulm

Aktuelles und Trends aus der privaten und betrieblichen Altersversorgung


Ein neues Veranstaltungsformat testete die Bezirksgruppe Ulm am 17. März zusammen mit dem BWV Württemberg. Unter dem Titel „Aktuelles und Trends aus der privaten und betrieblichen Altersversorgung“ referierten Dr. Sandra Blome vom Ulmer ifa - Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften zu Trends in der Produktentwicklung vor dem Umfeld niedriger Renditen, Harald Müller von der Ulmer Anwaltskanzlei Gnjidic, Aehle & Partner erörterte neue Pläne der Politik und aktuelle Rechtsprechung aus der betrieblichen Altersversorgung und Stefan Kuhnert vom Versicherungsmathematischen Institut Mensch & Kuhnert GmbH aus Blaustein zeigte aus seiner täglichen Praxis, welche Fehler sich in Versorgungszusagen verstecken.

Niedrige Zinsen – niedrige Garantien?

Das Niedrige Zinsumfeld hat zwangsläufig Auswirkungen auf die Kapitalanlage der Versicherer. Diese Aussage ist nicht neu und jedem verständlich. Was aber bedeutet dies für die Versicherungsprodukte von Morgen? Grundsätzlich, so Blome, stecken in den klassischen deutschen Rentenversicherungen jede Menge Garantien, die das Produkt aktuell sehr teuer machen, ohne dass die Kunden jede Garantie benötigen. Da bereits heute einige Versicherer nicht mehr in der Lage sind die eingezahlten Beiträge zum Rentenbeginn zu garantieren, müssen Lösungen gesucht werden die Garantiekosten künftig zu senken.

Will man dieses Problem lösen, so lässt sich dies durch höhere Mindestlaufzeiten, geringere Kosten, oder aber durch ein Aufweichen der Garantie gestalten, wofür es verschiedene Angriffspunkte gibt. So sei es denkbar Ablaufleistungen nur noch zu fixen Zeitpunkten zu definieren, oder Rentenfaktoren erst bei Leistungsbeginn zu ermitteln.

Solcherlei Änderungen führten in erster Linie dazu, dass die Garantie für den Versicherer, insbesondere vor dem Hintergrund von Solvency II, deutlich günstiger wird, ohne dass dies auf den Kunden massive Einflüsse hätte.

Dass Garantieleistungen in der Rentenversicherung erforderlich sind, zeigt sich insbesondere in der betrieblichen Altersversorgung, wo Arbeitgeber für die Gleichwertigkeit der Entgeltumwandlung ihrer Mitarbeiter einstehen.

Müller verwies in diesem Zusammenhang auf die noch wagen Pläne der Politik eine Pflicht zur Entgeltumwandlung einzuführen, um die Ausbreitung dieses wichtigen Bestandteils der Versorgung zu erhöhen. Leider, so Müller, sind die Aussagen des zuständigen Ministeriums zu diesem Thema bisher nicht sehr deutlich und auch der Koalitionsvertrag gibt außer Worthülsen nichts Konkretes her. Jedoch ließe sich eine entsprechende Gesetzesänderung relativ leicht im Betriebsrentengesetz umsetzen. Selbstverständlich müsste man hierbei die Rahmenbedingungen, gerade hinsichtlich der Verbeitragung in der gesetzlichen Sozialversicherung, verbessern und klären, ob nicht der Arbeitgeber sich zwingend an einer Entgeltumwandlung beteiligen muss, so er doch von sinkenden Lohnnebenkosten profitiert.

Welche Problematiken sich in betrieblichen Versorgungszusagen finden lassen, zeigte Kuhnert auf, der einige Beispiele mitgebracht hatte, bei denen schnell klar wurde, wie eine gut gemeinte aber schlecht durchdachte Formulierung zu großen Regelungslücken oder hohen Kosten führen kann. So sei es grundsätzlich zu begrüßen, wenn bei der Verfassung oder Änderung von Versorgungszusagen sowohl ein Rechtsdienstleister, als auch ein Aktuar mitwirkten. Letzterer müsse den Text schließlich für die Bewertung und Ermittlung von Rentenansprüchen interpretieren, wodurch Ungereimtheiten sehr schnell zu Tage treten. Im Übrigen, so Kuhnert weiter, gehöre zu jeder Direktversicherung auch eine separate Versorgungszusage nebst Entgeltumwandlungsvereinbarung. In der Praxis fehlten diese Dokumente leider in etwa der Hälfte der untersuchten Fälle. Hier seien auch die Vermittler gefragt, um mögliche Haftungsansprüche von ihren Firmenkunden und nicht zuletzt von sich selbst fernzuhalten.